Teilnahmebedingungen für Schulungen | MVS-Wilke
MVS-Wilke Informationssicherheitsberatung

Teilnahmebedingungen für Schulungen

Diese Bedingungen regeln die Anmeldung zu den Schulungen von MVS-Wilke. Mit der Anmeldung werden sie verbindlich anerkannt.

1

Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung zu Schulungen der MVS-Wilke Informationssicherheitsberatung, Inhaber Klaus Wilke. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Teilnehmers oder des anmeldenden Unternehmens. Die Schulungen richten sich an Unternehmer im Sinne des anwendbaren Rechts, nicht an Verbraucher.

2

Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular und ist mit dem Absenden verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch MVS-Wilke zustande. Die Teilnahmegebühr wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels zu begleichen.

3

Teilnahmegebühr

Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Leistungsbeschreibung. Die Gebühr versteht sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher Steuern, soweit anwendbar.

4

Durchführung

Die Schulung findet online über ein von MVS-Wilke bereitgestelltes Konferenzsystem statt. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor dem Termin übermittelt. Der Teilnehmer ist für eine geeignete technische Ausstattung und eine stabile Internetverbindung selbst verantwortlich. Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers berühren die Teilnahmegebühr nicht und gelten nicht als Absage durch MVS-Wilke.

5

Absage durch den Teilnehmer und Ausfallgebühr

Eine Absage muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Absage bei MVS-Wilke. Es gilt folgende Staffelung:

  • Bei Absage bis 14 Tage vor dem Schulungstermin wird keine Ausfallgebühr erhoben.
  • Bei Absage ab dem 13. bis zum 4. Tag vor dem Schulungstermin werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet.
  • Bei Absage ab dem 3. Tag vor dem Schulungstermin, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch der Teilnahme werden 100 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet.

Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6

Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann bis zum Schulungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. In diesem Fall entfällt die Ausfallgebühr.

7

Absage oder Verschiebung durch MVS-Wilke

Die Durchführung der Schulung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen voraus. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist MVS-Wilke berechtigt, die Schulung abzusagen oder zu verschieben. Eine Absage wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 14 Tage vor dem Schulungstermin. MVS-Wilke kann eine Schulung darüber hinaus aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Erkrankung oder höherer Gewalt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8

Haftung

MVS-Wilke haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt. Die Schulung vermittelt fachliche Inhalte und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

9

Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Schulung und zur Rechnungsstellung verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

10

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Teilnahmebedingungen und den Schulungsvertrag gilt italienisches Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird der Sitz von MVS-Wilke vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

11

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.